Die Entschädigung der Mitglieder des Wohnbauförderungsbeirats für Zeitversäumnis (Sitzungsgeld) und Fahrtkosten richtet sich nach der Verordnung über die Entschädigung von Mitgliedern (Ersatzmitgliedern) von Kollegialbehörden, Kommissionen und Beiräten, LGBl. Nr. 33/2002.
*) Fassung LGBl.Nr. 19/2022
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