Rückverweise
Die Entschädigung der Mitglieder des Wohnbauförderungsbeirats für Zeitversäumnis (Sitzungsgeld) und Fahrtkosten richtet sich nach der Verordnung über die Entschädigung von Mitgliedern (Ersatzmitgliedern) von Kollegialbehörden, Kommissionen und Beiräten, LGBl. Nr. 33/2002.
*) Fassung LGBl.Nr. 19/2022
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