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Vorarlberg
Verordnungen
Lehrerpersonalvertreter-Wahlordnung
§ 6
§ 6
In Kraft seit 06. Oktober 1967
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§ 6 — Lehrerpersonalvertreter-Wahlordnung
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Die Bestimmungen der §§ 2 bis 4 sind sinngemäß anzuwenden.
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