LandesrechtVorarlbergVerordnungenErmächtigung der Bezirkshauptmannschaften zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften zur Entscheidung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz

In Kraft seit 01. Januar 2006
Up-to-date

§ 1 § 1

Die Bezirkshauptmannschaften sind ermächtigt, im Namen des Landeshauptmannes

a) Entscheidungen im Zusammenhang mit Aufenthaltstiteln zu treffen,

b) die Dokumentation von Aufenthalts- und Niederlassungsrechten vorzunehmen sowie

c) die Ermittlung und Abnahme von Daten, die zur Herstellung und Personalisierung eines Aufenthaltstitels erforderlich sind, durchzuführen.

§ 2 § 2

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.