(1) Die Schulliegenschaft mit Schulgebäude und -einrichtung der Polytechnischen Schule Rankweil steht im Eigentum der Marktgemeinde Rankweil.
(2) Die Marktgemeinde Rankweil stellt die der Polytechnischen Schule zugeordneten Flächen, Räumlichkeiten und Einrichtungen dem Gemeindeverband gegen ein angemessenes Mietentgelt zur Verfügung. Hierüber ist ein gesonderter Bestandvertrag abzuschließen.
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