(1) Die Gemeinden Fraxern, Klaus, Laterns, Meiningen, Rankweil, Röthis, Sulz, Übersaxen, Viktorsberg, Weiler und Zwischenwasser bilden einen Gemeindeverband als gesetzlichen Schulerhalter der Polytechnischen Schule Rankweil.
(2) Der Gemeindeverband führt die Bezeichnung „Schulerhalterverband Polytechnische Schule Rankweil“ und hat seinen Sitz in Rankweil.
*) Fassung LGBl.Nr. 8/2004
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