(1) Zum Investitionsaufwand gehören alle Kosten für die erstmalige Beistellung der Schulliegenschaft mit Schulgebäude.
(2) Zum Instandsetzungsaufwand gehören sämtliche, in gewissen Zeitabständen wiederkehrende Aufwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung der Schulliegenschaft mit Schulgebäude, durch die der Nutzungswert der Schulliegenschaft wesentlich erhöht oder deren Nutzungsdauer wesentlich verlängert wird, ohne jedoch deren Wesensart zu verändern.
(3) Der gesamte Investitions- und Instandsetzungsaufwand für die Schulliegenschaft mit Schulgebäude der Allgemeinen Sonderschule Vandans - Sonderpädagogisches Zentrum Montafon ist von der Gemeinde Vandans zu tragen.
(4) Der zwischen der Gemeinde Vandans und dem Gemeindeverband abzuschließende Bestandvertrag muss so gestaltet sein, dass der Gemeindeverband in der Lage ist, die ihm hinsichtlich der Schulerhaltung zukommenden Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass vom Gemeindeverband künftig beschlossene Investitions- oder Instandsetzungsmaßnahmen von der Gemeinde Vandans unverzüglich durchgeführt werden.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise