(1) Die Schulliegenschaft mit Schulgebäude und -einrichtung der Allgemeinen Sonderschule Vandans - Sonderpädagogisches Zentrum Montafon steht im Eigentum der Gemeinde Vandans.
(2) Die Gemeinde Vandans stellt die Schulliegenschaft mit Schulgebäude und -einrichtung dem Gemeindeverband gegen ein angemessenes Mietentgelt zur Verfügung. Hierüber ist ein gesonderter Bestandvertrag abzuschließen.
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