(1) Die Gemeinden Bartholomäberg, Gaschurn, Schruns, Silbertal, St. Anton i.M., St. Gallenkirch, Tschagguns und Vandans bilden einen Gemeindeverband als gesetzlichen Schulerhalter der Allgemeinen Sonderschule Vandans - Sonderpädagogisches Zentrum Montafon.
(2) Der Gemeindeverband führt die Bezeichnung „Schulerhalterverband Allgemeine Sonderschule Vandans - Sonderpädagogisches Zentrum Montafon“ und hat seinen Sitz in Vandans.
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