LandesrechtVorarlbergVerordnungenVerordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes "Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Bezau"§ 9

§ 9

In Kraft seit 23. Juni 1993
Up-to-date

Einem Antrag auf Auflösung des Gemeindeverbandes muss ein einstimmiger Beschluss des Verwaltungsausschusses zugrunde liegen. Diesem Antrag ist ein Vorschlag über die Aufteilung des Verbandsvermögens auf die einzelnen Verbandsgemeinden anzuschließen.

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