§ 9 — Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes "Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Bezau"
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Einem Antrag auf Auflösung des Gemeindeverbandes muss ein einstimmiger Beschluss des Verwaltungsausschusses zugrunde liegen. Diesem Antrag ist ein Vorschlag über die Aufteilung des Verbandsvermögens auf die einzelnen Verbandsgemeinden anzuschließen.
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