Die Beiträge der verbandsangehörigen Gemeinden zu dem durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes nicht gedeckten Betriebs- und Verwaltungsaufwand für den Polytechnischen Lehrgang Bezau sind jährlich in der Weise zu ermitteln, dass der Betriebs- und Verwaltungsaufwand des Abrechnungsjahres durch die Gesamtzahl der Schüler am Polytechnischen Lehrgang geteilt und die sich ergebende Kopfquote mit der Zahl jener Schüler vervielfacht wird, die in den verbandsangehörigen Gemeinden den ordentlichen Wohnsitz haben und den Polytechnischen Lehrgang besuchen. Für die Ermittlung der Schülerzahl ist der Stand an Schülern am 1. Februar des Abrechnungsjahres maßgebend.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise