(1) Die Gemeinden Andelsbuch, Au, Bezau, Bizau, Damüls, Mellau, Reuthe, Schnepfau, Schoppernau, Schröcken, Schwarzenberg und Warth bilden einen Gemeindeverband als gesetzlichen Schulerhalter für den Polytechnischen Lehrgang Bezau in Bezau.
(2) Der Gemeindeverband führt die Bezeichnung „Schulerhalterverband Polytechnischer Lehrgang Bezau“ und hat seinen Sitz in Bezau.
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