(1) Die Gemeinden Hittisau, Riefensberg und Sibratsgfäll bilden einen Gemeindeverband als gesetzlichen Schulerhalter für die Volksschule, die Hauptschule Hittisau und die Polytechnische Schule in Hittisau.
(2) Der Gemeindeverband führt die Bezeichnung „Schulerhalterverband Hittisau“ und hat seinen Sitz in Hittisau.
*) Fassung LGBl.Nr. 39/2001
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