(1) Die Gemeinden Altach, Götzis, Koblach und Mäder bilden einen Gemeindeverband als gesetzlichen Schulerhalter der Allgemeinen Sonderschule Region Kummenberg.
(2) Der Gemeindeverband führt die Bezeichnung „Schulerhalterverband Allgemeine Sonderschule Region Kummenberg“ und hat seinen Sitz in Götzis.
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