(1) Die Schulliegenschaft mit Schulgebäude und -einrichtung der Neuen Mittelschule Großes Walsertal steht im Eigentum der Gemeinde Blons.
(2) Die Gemeinde Blons stellt die Schulliegenschaft mit Schulgebäude und -einrichtung dem Gemeindeverband gegen ein angemessenes Mietentgelt zur Verfügung. Hierüber ist ein gesonderter Bestandsvertrag abzuschließen.
*) Fassung LGBl.Nr. 54/2018
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