(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2007 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Hauptschulverband Großwalsertal“, LGBl.Nr. 1/1986, in der Fassung LGBl.Nr. 60/2001, außer Kraft.
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