(1) Die Gemeinden Blons, Fontanella, Raggal, St. Gerold, Sonntag und Thüringerberg bilden einen Gemeindeverband als gesetzlichen Schulerhalter der Neuen Mittelschule Großes Walsertal.
(2) Der Gemeindeverband führt die Bezeichnung „Mittelschulverband Großes Walsertal“ und hat seinen Sitz in Blons.
*) Fassung LGBl.Nr. 54/2018
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