Die Marktgemeinde Rankweil hat die zur Besorgung der Geschäfte des Gemeindeverbandes erforderlichen Kanzlei- und Sitzungsräume kostenlos zur Verfügung zu stellen. Der zur Besorgung der Geschäfte des Gemeindeverbandes erforderliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand ist von den verbandsangehörigen Gemeinden zu tragen. Dabei ist der Aufwand durch die Gesamtzahl der Schüler der Allgemeinen Sonderschule Rankweil-Vorderland zu teilen und die sich ergebende Kopfquote mit der Zahl jener Schüler zu vervielfachen, die in der verbandsangehörigen Gemeinde den Hauptwohnsitz haben und die Allgemeine Sonderschule Rankweil-Vorderland besuchen. Für die Ermittlung der Schülerzahl ist der Stand an Schülern am 1. Februar des Abrechnungsjahres maßgebend.
*) Fassung LGBl.Nr. 94/2017
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