Rückverweise
Im Rahmen des Baues der Sonderschule wird eine Turnhalle errichtet. Die Marktgemeinde Rankweil hat für die Mitbenützung dieser Turnhalle durch die Volksschule Rankweil 50 v.H. des auf die Turnhalle entfallenden Investitions- und Betriebsaufwandes zu tragen. Der restliche Aufwand ist auf alle verbandsangehörigen Gemeinden einschließlich der Marktgemeinde Rankweil unter sinngemäßer Anwendung der §§ 2 und 3 aufzuteilen. Die Bestimmung des § 2 Abs. 3 bleibt unberührt.
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