LandesrechtVorarlbergVerordnungenBildung des Gemeindeverbandes "Schulerhalterverband Allgemeine Sonderschule Rankweil-Vorderland" § 3

§ 3

In Kraft seit 08. August 1981
Up-to-date

Der durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes nicht gedeckte Betriebsaufwand ist auf die verbandsangehörigen Gemeinden unter sinngemäßer Anwendung des § 2 Abs. 2 aufzuteilen.

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