(1) 40 v.H. des nicht durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes und den Beitrag gemäß Abs. 3 gedeckten Investitionsaufwandes für die neu zu bauende Sonderschule haben die verbandsangehörigen Gemeinden nach folgendem Verteilungsschlüssel zu tragen:
Gemeinde Fraxern | 1,750 v.H. |
Gemeinde Klaus | 9,715 v.H. |
Gemeinde Laterns | 2,380 v.H. |
Gemeinde Meiningen | 4,280 v.H. |
Marktgemeinde Rankweil | 46,655 v.H. |
Gemeinde Röthis | 7,815 v.H. |
Gemeinde Sulz | 9,130 v.H. |
Gemeinde Übersaxen | 1,930 v.H. |
Gemeinde Viktorsberg | 1,300 v.H. |
Gemeinde Weiler | 5,335 v.H. |
Gemeinde Zwischenwasser | 9,710 v.H. |
(2) 60 v.H. des nicht durch eigene Einnahmen des Gemeindeverbandes und den Beitrag gemäß Abs. 3 gedeckten Investitionsaufwandes werden durch vom Gemeindeverband aufzunehmende Darlehen finanziert. Der Aufwand ist auf die verbandsangehörigen Gemeinden im Verhältnis der Zahl der Schüler der Allgemeinen Sonderschule Rankweil-Vorderland, die in den verbandsangehörigen Gemeinden den ordentlichen Wohnsitz haben, aufzuteilen. Für die Ermittlung der Schülerzahl ist der Stand der Schüler am 1. Februar des Abrechnungsjahres maßgebend.
(3) Die Marktgemeinde Rankweil hat zusätzlich den für den Neubau notwendigen Grund unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und die Kosten der notwendigen Erschließung des Schulareals einschließlich der Anschlussbeiträge zu tragen.
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