Bei einer Auflösung des Gemeindeverbandes übernimmt die Marktgemeinde Rankweil das Vermögen des Gemeindeverbandes in ihr Eigentum. Für das Schulgebäude und die Einrichtung hat die Marktgemeinde Rankweil den einzelnen verbandsangehörigen Gemeinden entsprechend dem Verteilungsschlüssel nach § 2 Abs. 1 ein Entgelt zu leisten. Die Höhe des Entgeltes ist durch Schätzungen gerichtlich beeideter Sachverständiger zu ermitteln.
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