(1) Die Befragung ist mittels amtlicher Stimmzettel durchzuführen. Die Stimmzettel haben zu enthalten
a) die Bezeichnung "Amtlicher Stimmzettel für Erziehungsberechtigte" bzw. "Amtlicher Stimmzettel für Lehrer",
b) die den Abstimmungsberechtigten vorzulegende Frage "Sind Sie dafür, dass die Samstage an der ...... (Bezeichnung der Schule) schulfrei erklärt werden?", und
c) unterhalb des Wortlautes der Frage auf der linken Seite das Wort "ja" und daneben einen Kreis sowie auf der rechten Seite das Wort "nein" und daneben einen Kreis.
(2) Die Stimmzettel für die Erziehungsberechtigten und für die Lehrer haben sich in der Farbe zu unterscheiden.
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