Die Bediensteten haben Angaben über die mit der manuellen Handhabung von Lasten verbundene Gefährdung der Lendenwirbelsäule und nach Möglichkeit genaue Angaben über das Gewicht und die sonstigen Merkmale der Lasten zu erhalten. Die Bediensteten haben genaue Anweisungen über die sachgemäße Handhabung von Lasten und Angaben über die bestehenden Gefahren bei unsachgemäßer Handhabung zu erhalten.
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