Rückverweise
Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landes-Personalvertretungswahlordnung, LGBl.Nr. 39/1979, außer Kraft.
…durch Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 15. Oktober 2024, LGBl 79/2024, wird zur Gänze aufgehoben. 2. Diese Entscheidung konnte gemäß §19 Abs4 VfGG ohne mündliche Verhandlung in nichtöffentlicher Sitzung getroffen werden.…