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Verordnungen
Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften zur Ausübung des Aufsichtsrechtes des Bundes über die Gemeinden
§ 2
§ 2 § 2
In Kraft seit 01. Januar 1977
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§ 2 § 2 — Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften zur Ausübung des Aufsichtsrechtes des Bundes über die Gemeinden
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Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1977 in Kraft.
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