§ 8 § 8*)Inkrafttreten — Verordnung der Landesregierung über die Organisation der Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbände
Rückverweise
Diese Verordnung tritt am 31. Dezember 1986 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 49/2022
Rückverweise
Keine Verweise gefunden