§ 2 § 2 — Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet Karwendel, Festlegung
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 1. Dezember 2009, mit der Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet Karwendel festgelegt werden, LGBl. Nr. 3/2010, außer Kraft.
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