§ 2 § 2 — Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet Nationalpark Hohe Tauern, Tirol, Festlegung
Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 2. Juni 2009, mit der Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet Nationalpark Hohe Tauern, Tirol, festgelegt werden, LGBl. Nr. 50/2009, außer Kraft.