Über die erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung ist ein Zeugnis auszustellen. Im Zeugnis sind die Prüfungstage, die absolvierten Module, die jeweiligen Wahlpflichtgegenstände sowie gegebenenfalls das Thema einer Hausarbeit bzw. praktischen Prüfung zu bezeichnen. Wurde eine Prüfung (schriftliche oder mündliche Einzelprüfung, Hausarbeit bzw. praktische Prüfung, Gegenstand einer kommissionellen Prüfung) mit „mit Auszeichnung bestanden“, „mit gutem Erfolg bestanden“ oder mit „bestanden“ abgeschlossen, ist dies im Prüfungszeugnis zu vermerken.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise