LandesrechtTirolVerordnungenAnpassung der Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze § 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 30. Mai 2024
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 8. März 2022, mit der die Höhe der Ausgleichsabgabe für Spielplätze angepasst wird, LGBl. Nr. 33/2022, außer Kraft.

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