Unterhalt und Erziehungsgeld werden für Pflegepersonen für jedes Pflegekind wie folgt festgesetzt:
a) Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres monatlich
Unterhalt: 340,00 Euro
Erziehungsgeld: 348,50 Euro
Summe: 688,50 Euro
b) vom vollendeten dritten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres monatlich
Unterhalt: 340,00 Euro
Erziehungsgeld: 348,50 Euro
Summe: 688,50 Euro
c) vom vollendeten sechsten bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres monatlich
Unterhalt: 430,00 Euro
Erziehungsgeld: 348,50 Euro
Summe: 778,50 Euro
d) vom vollendeten zehnten bis zur Vollendung des fünfzehnten Lebensjahres monatlich
Unterhalt: 530,00 Euro
Erziehungsgeld: 348,50 Euro
Summe: 878,50 Euro
e) vom vollendeten fünfzehnten Lebensjahr bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres monatlich
Unterhalt: 660,00 Euro
Erziehungsgeld: 348,50 Euro
Summe: 1.008,50 Euro
f) vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres (junge Erwachsene) monatlich
Unterhalt: 660,00 Euro
Erziehungsgeld: 348,50 Euro
Summe: 1.008,50 Euro
Der jeweils höhere Betrag gebührt mit Beginn des Monats, in dem das maßgebliche Lebensjahr vollendet wird.
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