(1) Die Tarife für die Abschleppfahrt und für das zur Seite stellen werden für
a) einspurige Fahrzeuge mit 321,60 Euro und
b) mehrspurige Fahrzeuge mit 357,60 Euro festgesetzt.
(2) Der Tarif für die Verwahrung wird
a) bis zum Ablauf des ersten auf die Entfernung folgenden Tages für
1. einspurige Fahrzeuge mit 18.- Euro und
2. mehrspurige Fahrzeuge mit 21,60 Euro,
b) ab dem zweiten auf die Entfernung folgenden Tag bis zum Ablauf des siebten Tages pro angefangenem Tag für
1. einspurige Fahrzeuge mit 9.- Euro und
2. mehrspurige Fahrzeuge mit 10,80 Euro und
c) ab dem achten auf die Entfernung folgenden Tag pro angefangenem Tag für
1. einspurige Fahrzeuge mit 4,50 Euro und
2. mehrspurige Fahrzeuge mit 5,40 Euro
festgesetzt.
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