Die Gebühren für Begleitpersonen in den öffentlichen Krankenanstalten werden wie folgt festgesetzt:
a) Unterbringungsgebühr für jede Nächtigung einschließlich Frühstück in der Höhe von 39,60 Euro,
b) Verpflegsgebühren für jedes Mittagessen in der Höhe von 10,45 Euro und für jedes Abendessen in der Höhe von 8,25 Euro.
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