LandesrechtTirolVerordnungenFestsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2025 (Mindestsicherung)§ 2

§ 2§ 2

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

Rückverweise

Keine Verweise gefunden