LandesrechtTirolVerordnungenFestsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2025 (Mindestsicherung)

Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2025 (Mindestsicherung)

In Kraft seit 01. Januar 2025
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Anpassungsfaktor

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2025 wird mit 1,046 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 1.209,01 Euro. Die sich aus dem Ausgangsbetrag ergebenden Mindestsätze und sonstigen Beträge sind aus der Anlage ersichtlich.

§ 2 § 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.

Anlage

Anl. 1

Anhänge

Anlage
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