Vorwort
§ 1 § 1
§ 1 Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2025 wird mit 1,046 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 1.209,01 Euro. Die sich aus dem Ausgangsbetrag ergebenden Mindestsätze und sonstigen Beträge sind aus der Anlage ersichtlich.
§ 2 § 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
Anlage
Anl. 1
Anhänge
AnlagePDF