Vorwort
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2025 wird mit 1,046 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 1.209,01 Euro. Die sich aus dem Ausgangsbetrag ergebenden Mindestsätze und sonstigen Beträge sind aus der Anlage ersichtlich.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
Anhänge
AnlagePDF