Die Mitglieder der Reihungskommission haben gegenüber dem Land Tirol – soweit ein Mehraufwand entsteht und dieser nicht von dritter Seite getragen wird - Anspruch auf Ersatz der Reisekosten nach den für die Landesbediensteten geltenden Vorschriften. Zudem gebührt ihnen für ihre Mühewaltung eine Vergütung in der Höhe von 27,00 Euro für jede Sitzung, an der sie teilgenommen haben.
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