(1) Die Maut beträgt bei einmaliger Benützung für
a) Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen bis zu sechs Sitzplätzen einschließlich des Lenkersitzes 10,- Euro
b) Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen bis zu neun Sitzplätzen einschließlich des Lenkersitzes 20,- Euro
c) Krafträder 7,- Euro
d) Omnibusse 25,- Euro
(2) Die Maut beträgt bei Lösung einer
a) Halbjahreskarte für Kraftfahrzeuge nach Abs. 1 lit. a, ausgenommen Kraftfahrzeuge für die gewerbsmäßige Personenbeförderung 100,- Euro
b) Monatskarte für Kraftfahrzeuge nach Abs. 1 lit. a, ausgenommen Kraftfahrzeuge für die gewerbsmäßige Personenbeförderung 30,- Euro
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