Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit der die Einzugsgebiete der Wildbäche im Gebiet der Landeshauptstadt Innsbruck festgelegt werden, LGBl. Nr. 103/2009, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise