Die Kanzleigeschäfte des Mindestsicherungsbeirates sind von der nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung für die fachlichen Angelegenheiten der Mindestsicherung zuständigen Organisationseinheit als Geschäftsstelle zu besorgen. Die Geschäftsstelle hat für Sitzungen des Mindestsicherungsbeirates einen Schriftführer und die notwendigen Sachmittel bereitzustellen.
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