§ 1 § 1 — Festlegung einheitlicher Hektarsätze als Grundlage für die Erhebung der Umlage zur teilweisen Deckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher
Rückverweise
Die Hektarsätze werden je Hektar Wald für die nachstehend angeführten Waldkategorien landesweit einheitlich festgelegt wie folgt:
a) für Wirtschaftswald 26,90 Euro;
b) für Schutzwald im Ertrag 13,45 Euro;
c) für Teilwald im Ertrag 20,17 Euro.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden