LandesrechtTirolVerordnungenFestlegung einheitlicher Hektarsätze als Grundlage für die Erhebung der Umlage zur teilweisen Deckung des jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2024
Up-to-date

Die Hektarsätze werden je Hektar Wald für die nachstehend angeführten Waldkategorien landesweit einheitlich festgelegt wie folgt:

a) für Wirtschaftswald 26,90 Euro;

b) für Schutzwald im Ertrag 13,45 Euro;

c) für Teilwald im Ertrag 20,17 Euro.

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