(1) Die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr wird entsprechend der Anlage 1 festgelegt.
(2) Die Satzung der Betriebsfeuerwehr wird entsprechend der Anlage 2 festgelegt.
(3) Die Satzung des Bezirks-Feuerwehrverbandes wird entsprechend der Anlage 3 festgelegt.
(4) Die Satzung des Landes-Feuerwehrverbandes wird entsprechend der Anlage 4 festgelegt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise