Diese Verordnung tritt mit 1. September 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über den Inhalt und die Form der nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996 auszustellenden Bestätigungen und zu erbringenden Nachweise, LGBl. Nr. 113/2016, außer Kraft.
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