(1) Durch diese Verordnung wird die Richtlinie 2009/128/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden, ABl. 2009 Nr. L 309, S. 71, umgesetzt.
(2) In dieser Verordnung wird auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates, ABl. 2009 Nr. L 309, S. 1, Bezug genommen.
(3) Diese Verordnung wurde einem Informationsverfahren nach der Richtlinie 2015/1535/EU, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, unterzogen (Notifikationsnummer 2022/328/A).
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