(1) Die Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht in der Schule, bei Praktika und bei Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern.
(2) Die Schüler haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll, respektvoll und höflich zu verhalten. Übertragene Aufgaben sind verantwortungsbewusst durchzuführen.
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