Die Erziehungsberechtigten haben jede Änderung der Wohnadresse, gegebenenfalls der eigenen Wohnadresse der Schüler, einen Übergang des Erziehungsrechts an andere Personen sowie sonstige Veränderungen, die die Schüler betreffen und für die Schule bedeutsam sind, unverzüglich der Schulleitung zu melden. Sofern die Schüler eigenberechtigt sind, trifft sie die Meldepflicht hinsichtlich der Änderung der Wohnadresse und der wesentlichen ihre Person betreffenden Angaben.
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