Der Konsum von alkoholischen Getränken, Tabakerzeugnissen und jeglichen sonstigen Suchtmitteln ist den Schülern in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen sowie schulbezogenen Veranstaltungen, unbeachtet der jugend- und strafrechtlichen Bestimmungen, untersagt.
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