Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung und dessen Satzung, LGBl. Nr. 29/2007 zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 101/2015, außer Kraft.
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