Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Bildung von Planungsverbänden und deren Satzung, LGBl. Nr. 87/2005 zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 102/2015, außer Kraft.
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