Von der Behörde sind für unvorhersehbare Tätigkeiten zumindest zehn weitere Mitglieder in der Funktion „zur besonderen Verwendung“ in die Landes-Einsatzleitung zu bestellen. Diesen werden im Anlassfall vom Leiter Führungsstab bestimmte Aufgaben zugewiesen. Sie können dem Leiter Führungsstab oder einzelnen Stabsressorts unterstellt werden.
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