Die Höhe der Vergütung beträgt für:
a) die Teilnahme an einer Sitzung des Sachverständigenbeirates für den Vorsitzenden 85,- Euro für die übrigen Mitglieder 45,- Euro
b) die Ausarbeitung von Vorschlägen für Gutachten und Stellungnahmen außerhalb von Sitzungen des Sachverständigenbeirates 80,- Euro je angefangene Stunde;
c) die Erstattung von Gutachten und Stellungnahmen durch den Vertreter der Gemeinde im Sachverständigenbeirat 80,- Euro je angefangene Stunde;
d) die Teilnahme und die Durchführung von Augenscheinen und sonstigen Amtshandlungen 15, Euro je angefangene Stunde.
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